Herz-Lungen-Wiederbelebung
Bei bewusstlosen Personen besteht immer die Gefahr eines Kreislaufstillstandes. Deshalb muss schnellstmöglich gehandelt werden.
Beachten Sie: Für Säuglinge und Kinder gelten besondere Herz-Lungen-Wiederbelebungsmaßnahmen.
Kreisverband Augsburg-Land
Gabelsbergerstraße 20
86199 Augsburg
0821 9001 0